Wie werden Nichtzahlungen von Betriebskostenvorauszahlungen behandelt?
Von axessio am 16. November 2025
AnfängerWenn Sie die Betriebskostenvorauszahlungen nicht oder nicht vollständig bezahlen, mahnt Sie die Verwaltung. Bei Rückständen droht die Kündigung. Bitte kontaktieren Sie die Hausverwaltung bei Rückfragen umgehend.
War dieser Artikel hilfreich?
Weitere Artikel zum Betriebskostenabrechnung