Von axessio am 16. November 2025
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Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Bitte stellen Sie vor der Anschaffung einen schriftlichen Antrag (z. B. per E-Mail) mit folgenden Angaben, damit wir diesen prüfen können:

  1. Tierart (Hund/Katze) und Anzahl
  2. Rasse/Größe (bei Hunden) sowie Alter
  3. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
  4. Bestätigung, dass die Hausordnung eingehalten wird (u. a. Leinenpflicht in Gemeinschaftsflächen, keine Belästigung durch Lärm/Geruch, ordnungsgemäße Entsorgung)

Bitte beachten Sie: Ohne schriftliche Genehmigung ist die Tierhaltung nicht gestattet. Wir melden uns nach Prüfung mit einer Rückmeldung.


Eine Genehmigung gilt immer nur für das eine genehmigte Tier und ist immer widerruflich. Wenn z.B. Ihr Tier Nachbarn beeinträchtigt, behalten wir uns vor, die Genehmigung zu widerrufen. Dann darf Ihr Tier nicht in der Wohnung bleiben.


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