Von axessio am 16. November 2025
Anfänger

Es genügt die Mitteilung, dass Sie kündigen wollen., z.B. "Hiermit kündigen wir unseren Mietvertrag über die Wohnung Nr. ... im Haus ... (Stadt, Adresse)". Bitte geben Sie an, wann Sie ausziehen wollen.


Nach Gesetz muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Alle im Vertrag genannten Mieter müssen die Kündigung unterschreiben.



Weitere Artikel zum MIeterauszug



Weitere Artikel zum MIeterauszug
Kommentare

nein kommentare.

Einen Kommentar hinzufügen
"Strg + Enter" um Kommentar hinzuzufügen