By axessio on November 16, 2025
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Im Mietvertrag wird grundsätzlich eine Mietsicherheit vereinbart. Bei Wohnungen sind drei Monatsmieten als Barkaution vor der Übergabe der Wohnung an Sie zu hinterlegen. Kautionsbürgschaften können wir bei Wohnungsmietverträgen leider nicht akzeptieren.


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