Von axessio am 16. November 2025
Anfänger

Im Mietvertrag wird grundsätzlich eine Mietsicherheit vereinbart. Bei Wohnungen sind drei Monatsmieten als Barkaution vor der Übergabe der Wohnung an Sie zu hinterlegen. Kautionsbürgschaften können wir bei Wohnungsmietverträgen leider nicht akzeptieren.


Weitere Artikel zum MIetereinzug



Weitere Artikel zum MIetereinzug
Kommentare

nein kommentare.

Einen Kommentar hinzufügen
"Strg + Enter" um Kommentar hinzuzufügen