Von axessio am 16. November 2025
Anfänger

Bitte leisten Sie die Kaution gemäß Mietvertrag (meist in Höhe von drei Bruttomieten) fristgerecht per Überweisung auf das im Mietvertrag genannte Konto. Die Kaution und die erste Miete muss vor Übergabe der Wohnung bezahlt sein.


Bürgschaften genügen nicht, eine Bankbürgschaft wird nur bei Gewerbemietern akzeptiert, wenn dies vertraglich vereinbart ist.


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