Besteht Anzeigepflicht bei längerer Abwesenheit (z. B. Kur, Weltreise)?
Von axessio am 16. November 2025
AnfängerBei längerer Abwesenheit schreiben Sie am besten vorher eine E-Mail an die Hausverwaltung. Außerdem sollten Sie jemanden beauftragen, der regelmäßig nach Ihrer Mietsache schaut. Bitte teilen Sie uns Kontakt mit, den wir im Notfall erreichen können.
War dieser Artikel hilfreich?
Weitere Artikel zum Sonstiges