Wie erreiche ich Sie – und wen zuerst?
Von axessio am 16. November 2025
AnfängerWas ein Notfall ist: Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte – nicht stoppbarer Wasseraustritt, vollständiger Ausfall von Heizung oder Warmwasser, Brandgeruch oder Rauchentwicklung, eine Haustür oder ein Tor, das nicht mehr schließt, ein blockierter Fluchtweg, akute Absturz- oder Stromgefahr. Bei Feuer, Gasgeruch, medizinischem Notfall oder einer Straftat rufen Sie zuerst 112 beziehungsweise 110 und informieren uns danach.
Im Notfall rufen Sie zuerst Ihren zuständigen Hausmeister an – seine Nummer finden Sie im Mieterportal auf unserer Website. Er ist vor Ort, kennt das Objekt und kann in den meisten Fällen sofort etwas tun.
Ist er nicht erreichbar, wenden Sie sich an die Verwaltung unter Tel. 06221-890909-0. Dort erreichen Sie rund um die Uhr jemanden, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Was kein Notfall ist: ein tropfender Hahn, ein einzelner kalter Heizkörper, eine defekte Lampe im Treppenhaus, eine ausgefallene Steckdose, Lärm aus der Nachbarwohnung, Fragen zu Abrechnung, Vertrag oder Kaution. Diese Anliegen melden Sie schriftlich – sie werden am nächsten Werktag bearbeitet.
Alles, was kein Notfall ist, schicken Sie schriftlich an info@axessio.de. Schriftliche Anfragen bearbeiten wir zu den üblichen Geschäftszeiten. Nutzen Sie diesen Weg auch dann, wenn Sie zuvor angerufen haben – erst die schriftliche Meldung mit Fotos und Daten lässt sich einem Auftrag zuordnen und nachverfolgen.
Was in eine Meldung gehört: Hausadresse und Wohnung, was genau vorgefallen ist, seit wann, an welcher Stelle – und Fotos. Mit diesen Angaben müssen wir nicht zurückfragen, sodass keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Zugang zum Mieterportal erhalten Sie automatisch mit der bei uns registrierten E-Mailadresse. Dort finden Sie unter anderem die Kontaktdaten Ihres zuständigen Hausmeisters.
Direkt an Dienstleister wenden Sie sich nicht. Handwerker, Reinigungs- und Gartenbetriebe arbeiten nach den mit uns vereinbarten Leistungen – nicht auf Zuruf einzelner Bewohner. Aufträge, die Sie selbst erteilen, müssen Sie auch selbst bezahlen und werden nicht erstattet.
Wenn Arbeiten bei Ihnen erledigt werden sollen, vereinbaren Sie bitte Termine selbst, z.B. für den Messdienst für Zählerablesungen. Auch diese können Sie aber selbst über unser Mieterportal melden.
Welche Betriebe für Ihr Objekt beauftragt sind, teilen wir auf Anfrage mit.
Kosten des Hausmeisterservice sind Betriebskosten und werden über die jährliche Abrechnung umgelegt. Für Sie entstehen keine gesonderten Rechnungen. Werkzeug oder Geräte des Hausmeisterdienstes verleihen wir nicht. Wenn Sie den Hausmeister selbst beauftragen, müssen Sie ihn selbst bezahlen.
Bei Urlaub, Krankheit oder Wechsel des Hausmeisters ist die Vertretung über dieselben Wege erreichbar; die hinterlegte Nummer im Mieterportal wird aktualisiert. Einen Wechsel geben wir per Information im Mieterportal bekannt. Treten nach einem Wechsel wiederholt Probleme auf, melden Sie das per E-Mail mit Datum und konkretem Vorfall – wir kümmern uns darum.
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