By axessio on November 16, 2025
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Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret belegen und eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf gilt die normale Kündigungsfrist, Ein Widerspruch ist bei sozialen Härtefällen möglich.


Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht bzw. äußerst selten.


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