Von axessio am 16. November 2025
Anfänger

Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret belegen und eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf gilt die normale Kündigungsfrist, Ein Widerspruch ist bei sozialen Härtefällen möglich.


Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht bzw. äußerst selten.


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